ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

Michael Solzbach
solzbach training + coaching
Am Hammer 17
33184 Altenbeken

1. Bestandsaufnahme

1.1
Das erste Gespräch dient der Bestandsaufnahme, ist grundsätzlich honorarfrei und unterliegt, wie auch die gesamte Zusammenarbeit, höchster Vertraulichkeit. Für dieses Gespräch werden ca. 2 Stunden veranschlagt.
1.2
Im ersten Gespräch werden Ziele der Zusammenarbeit und – bei Übereinstimmung – Projekte vereinbart. Vereinbarte Projekte werden in der Auftragsbestätigung des Beraters protokolliert.
1.3
Wenn bereits im ersten Gespräch Beratung gewünscht wird, beziehungsweise wenn das erste Gespräch den üblichen Rahmen (siehe 1.1) überschreitet und/oder bereits Beratungs-/Analyseleistungen des Beraters erfordert, wird Honorar berechnet. Dies erfolgt jedoch erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

2. Kosten der Zusammenarbeit

2.1
Alle einzelnen Projekte werden vorab inhaltlich und materiell fest vereinbart. Honorarsätze werden nach Tagesaufwand oder Projektpreisen abgerechnet. Ein Auftrag wird schriftlich erteilt oder gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung (siehe 1.2) nicht binnen 5 Tagen nach Eingang widersprochen wird.
2.2
Bei dringendem Beratungs-/Unterstützungsbedarf des Auftraggebers, zeitlich unbefristetem Einsatz des Beraters, oder Projekt-/ Vertragslaufzeiten von über 24 Monaten entfällt die die Auftragsbestätigung. Es wird nach den üblichen Honorarsätzen abgerechnet.
2.3
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, bei einer Zusammenarbeit von über 24 Monaten zum Monatsende. Zahlungsfrist: 10 Tage nach Rechnungseingang.

3. Stornierung / Ausfall / Nachbesserung

3.1
Wenn Aufträge/Honorar-Termine aus Gründen, die der Berater nicht zu verantworten hat, vom Auftraggeber storniert werden, bzw. ausfallen, wird
– bei Absage bis 9 Monate vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Betrages
– bei Absagen innerhalb 9 Monate vor dem vereinbarten Termin das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Eine Stornierung ist schriftlich zu erklären.
3.2
Bei Kreativarbeiten (konzeptionelle, publizistische, gestalterische Arbeiten, etc.) sind bis zu zwei Korrekturgänge im Honorar inbegriffen, solange der Korrekturaufwand zwei Stunden nicht überschreitet.

4. Urheberrecht / Persönlichkeitsrechte / Haftung

4.1
Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, erhält der Auftraggeber nicht das Recht, vom Berater genutzte Marken und Unterlagen ge- werblich zu nutzen. Kreativleistungen und die vom Berater an die Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen und internen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Beraters vor Beginn der Veranstaltung.
4.2
Der Auftraggeber ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen der Veranstaltung übertragen werden, nur mit Zustimmung des Beraters berechtigt. Unabhängig davon hat er die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.
4.3
Der Berater unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Berater haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die u. A. durch nicht ausrei- chendes Briefing / nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.

5. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

5.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes.
5.2
Der Gerichtsstand ist Paderborn.